• Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Mail
Tel.: +49 172 - 4 33 22 77
tiefenschaerfe
  • Home
  • Workshops & Seminare
  • Websites & Online-Portale
  • Digitale Lernspiele
    • Generative KI-Begriffetrainer
    • Medienkompetenz-Trainer
    • Nachhaltigkeits-Begriffetrainer
  • Info-Blog
  • Über S. Braun-Speck (externer Link)
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
0 - internas / entwürfe

Änderungen ab Jan. 2023 in Künstlersozial- & -arbeitslosen-Versicherung

Über die Künstlersozialversicherung (kurz: KSK) werden selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen – so auch Susanne Braun-Speck (tiefenschaerfe). Außerdem hat der Deutsche Bundestag zwei gesetzliche Neuregelungen verabschiedet, die Künstlerinnen und Kreative künftig besser über die Arbeitslosenversicherung absichern sollen.

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2023 beträgt 5%

Das steht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022. Zuständig dafür ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

Hintergrund zur KSK: Die Selbständigen tragen wie Arbeitnehmer:innen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20%) und durch die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber-Unternehmen (30%) finanziert (die Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen des jeweiligen Freiberuflers verwerten). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr in der Künstlersozialabgabe-Verordnung festgelegt. In 2023 sind das 5%.


Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Künstler:innen, die überwiegend in (sozialversicherten) Kurzzeitverträgen beschäftigt sind, dauerhaft einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld 1. 

Zuletzt hatte die Corona-Pandemie gezeigt, wie schwierig die soziale Lage vieler Künstler:innen und Kreativer ist. Deshalb soll die soziale Lage von Kreativen strukturell verbessert werden. Insbesondere solche, die vor allem projektbezogen und/oder kurzfristig (sozialversichert) beschäftigt sind, werden davon profitieren, heißt es in einer Presseinfo der Bundesregierung.

Einige Medien schreiben, dies bedeute in der Praxis, dass die KSK-Mitglieder dauerhaft Arbeitslosengeld beziehen können, ohne dazu gezwungen zu sein, den Beruf in der Kulturbranche aufzugeben – ob das so stimmt? Fraglich. Grundsätzlich soll sich das wohl durch Änderungen bei der Anwartschaft ergeben, siehe unten.

Zudem werden die Zuverdienst-Möglichkeiten von selbständigen (freiberuflichen) Künstler:innen und Publizisten:innen, die einer zusätzlichen nicht-künstlerischen Tätigkeit nachgehen, dauerhaft erweitert.

Eine allgemein vorgegebene Höchstgrenze fällt künftig weg. Entscheidend für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird sein, welche der selbständigen Tätigkeiten wirtschaftlich mehr ins Gewicht fällt. Bisher war es so, dass Kreative & Künstler:innen in einem anderen Beruf maximal 450 € / Monat dazu verdienen werden durften, und bei Mehrverdienst aus der KSK ausgeschlossen worden waren. Während der Corona-Pandemie hatte es eine Ausnahme gegeben, die nunmehr auf Dauer gelten wird.

Die individuelle Lebens- und Arbeitssituationen von Künstler:innen und Kreativen fände damit nun dauerhaft Anerkennung in der sozialen Absicherung, so Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Damit seien zwei Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst.


Bei der Agentur für Arbeit steht es so:

Die Sonderregelung der verkürzten Anwartschaftszeit gem. § 142 Abs. 2 SGB III wird zum 1. Januar 2023 entfristet. Sie betrifft unständig oder saisonal beschäftigte Menschen, etwa Künstlerinnen und Künstler mit kurzen Gastverträgen (z. B. in der Musik, im Bühnen- oder Filmbereich), aber auch Saisonkräfte in der Landwirtschaft und in der Produktion. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Bezug von Arbeitslosengeld bereits nach sechs statt nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beantragt werden.
Die verkürzte Anwartschaftszeit kann beantragt werden, wenn

•    die Voraussetzung der Regelanwartschaftszeit nicht erfüllt sind, weil nicht mindestens 360 Kalendertage Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate zurückgelegt wurden und
•    in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens sechs Monate in Versicherungspflichtverhältnissen vorlagen und
•    überwiegend Beschäftigungsverhältnissen vorlagen, die von vornherein auf nicht mehr als vierzehn Wochen befristet waren und
•    das Bruttoarbeitsentgelt in den letzten zwölf Monaten – gerechnet vom letzten Tag der letzten Beschäftigung an rückwärts – das 1,5-fache der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht überstiegen hat.

Die Bezugsgröße (West) lag 2022 bei 39.480 Euro, genauso wie bei Selbständigen, welche freiwillig in der Arbeitslosengeld-Versicherung sein können.

16. Januar 2023
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Facebook Facebook Teilen auf Facebook
  • Whatsapp Whatsapp Teilen auf WhatsApp
  • Linkedin Linkedin Teilen auf LinkedIn
  • Reddit Reddit Teilen auf Reddit
  • Mail Mail Per E-Mail teilen
https://tiefenschaerfe.de/wp-content/uploads/2022/04/schuelerin-verzweifelt-lernen_pexels-energepiccom-313690.jpg 960 1280 Susanne BS https://tiefenschaerfe.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-tiefenschaerfe-140px_s.png Susanne BS2023-01-16 14:18:492025-07-17 13:20:52Änderungen ab Jan. 2023 in Künstlersozial- & -arbeitslosen-Versicherung

+25 Jahre Erfahrung

tiefenschaerfe / Susanne Braun-Speck

Zertifizierte Franchise- sowie Nachhaltigkeits-Managerin, Marketing-/Werbefachfrau, Ausbilderin, zudem Fachjournalistin/-autorin für Digitales, Bildung und Nachhaltigkeit, etc..

KI-Skills, u.a. AI Pair-Progamming / Vibe-Coding

Seit vielen Jahren als Projekt-, Web- und Workshop-Entwicklerin und -leiterin im Bereich „BNE & Digitales“ tätig (im Franchise- sowie Bildungssystem).

Ehemalige geschäftsführende Gesellschafterin einer IT-Personal-Agentur mit bis zu 9 selbstständigen Niederlassungen.

Mehr über sie auf: sbraun-speck.de

Blog-Artikel

  • Keine Azubis? Wie Ausbildungsbetriebe online sichtbar werden22. Juli 2026 - 11:27
  • Neue EU-Kennzeichnung für KI-Inhalte: Was ab August 2026 gilt13. Juli 2026 - 8:49
  • Neu: Fachbegriffe-Trainer als digitale Lernspiele14. Juni 2026 - 7:21

Datenschutz mit

E-Recht24 – Partner

tags

azubis finden berater Bürgerbeteiligung content marketing Datenschutz Denkradar design digitale Bildung Digitalisierung DS-GVO einzelhandel freiberufler google eintrag handwerker website internet jobhopper KMU Kreativitäts-Förderung Künstliche Intelligenz marketing mitarbeiter finden mobilfähig Nachhaltigkeit online online-portal Online-Schülerzeitung personal marketing reinfeld responsive Sicherheit smartphone Social Media Marketing stadtmarketing Stakeholder-Einbindung Stakeholder-Kommunikation Stakeholder-Management suchmaschinenoptimiert Susanne Braun-Speck tiefenschaerfe webdesign website website entwicklung websites werbung wordpress

Kontaktdaten

tiefenschaerfe
Susanne Braun-Speck
Tel: +49 45 33 - 79 74 882
Fax: +49 45 33 - 79 74 883

E-Mail: kontakt@tiefenschaerfe.de

Mitglied der:

Mitglied der

soziales Engagement

© Copyright seit 2017 bis heute: Susanne Braun-Speck
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Xing
  • Link zu Mail
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Responsive Check
Link to: Fach- & Honorarkräfte für eine nachhaltige Schulentwicklung. Link to: Fach- & Honorarkräfte für eine nachhaltige Schulentwicklung. Fach- & Honorarkräfte für eine nachhaltige Schulentwicklung. Link to: Personal-Marketing für NPO´s & Schulen? Link to: Personal-Marketing für NPO´s & Schulen? Personal-Marketing für NPO´s & Schulen?
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Hier werden essenzielle Cookies für den Schutz der Website sowie für eine benutzerfreundliche Darstellung genutzt. Soll hier alles funktionieren? Dann klicke OK. In der Datenschutzerklärung können Cookies (de)aktiviert werden.

EinstellungenOkay. In Ordnung.x

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz
Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen Nachrichtenleiste öffnen