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Corona #Soforthilfe

Bürokratischer Unterschied benachteiligt Soloselbständige in SH
Die 1. Jahreshälfte 2020 war mit festen Workshop-Terminen für Lehrkräfte und andere für Schüler im Bereich der digitalen Bildung durchgeplant. Dafür wurde Werbung betrieben, die meisten Workshops waren schon ausreichend gebucht und könnten stattfinden. Im Jahr davor waren durch diese Workshops diverse Beratungs- und Website-Aufträge entstanden, der Letzte daraus folgende erst im Februar abgeschlossen. Aber: Wegen der #Corona-bedingten Betriebs- und Schulschließungen wurden alle Workshops abgesagt!

Und jetzt heißt es, Freiberufler & Einzelunternehmer (“Soloselbständige”) ohne “richtige” Firma bekommen KEINE Personalkosten mit der Soforthilfe?

In SH –  in anderen Bundesländern durchaus …


Laut dem “Soforthilfeprogramm” des Landes Schleswig-Holstein mit finanzieller Unterstützung des Bundes (Soforthilfe-Corona) steht in den Antworten auf häufig gestellte Fragen, Stand: 02.04.2020, folgendes:

“Es können alle Betriebsausgaben, auch Personalkosten, in Ansatz gebracht werden.” (Seite 5, pdf)
Weiter:
“Privatentnahmen (von Freiberuflern, Einzelnunternehmern) zählen nicht zum Sach- u. Finanzaufwand.  (Seite 6, pdf)
JEDER Betrieb darf Personalkosten bei dem Soforthilfe-Antrag ansetzen, aber steuerlich anerkannte Soloselbständige ohne GmbH z.B nicht? Das ist pure Diskriminierung & Ungleichbehandlung!
 
Freiberufler und Einzelunternehmer sind z.B.:
 
– Kreative wie Webdesigner, Journalisten, etc.
– freie Referenten / Dozenten und Speaker
– Hebammen, Heilpraktiker, Ärzte
– IT-Experten, selbständige Berater
– manche Frisöre, Einzelhändler, Gastronomen, etc auch.
– und viele viele mehr!
 
All das sind Soloselbständige, die in Schleswig-Holstein kein Geld aus dem Programm “Soforthilfe” aufgrund der Corona-Betriebsschließungen erhalten dürfen? (Stand: 2.4.)


Wie kann das sein? Hier entscheiden winzige bürokratische Unterschiede!

Beispiel:
  • Wenn ein Einzelunternehmer eine 1-Personen-GmbH hat, dann zahlt er sich ein Gehalt. Das sind für die GmbH Personalkosten, dürfen also über die Soforthilfe beantragt werden.
  • Hat der Einzelunternehmer keine GmbH oder ähnliche Gesellschaftsform, sondern ist zum Beispiel steuerlich anerkannter Freiberufler, dann sind seine “Personalkosten” bürokratisch betrachtet, Privatentnahmen.
Das bedeutet: Ein kleiner Unterschied in der Buchführung sorgt für diese Diskriminierung & Ungleichbehandlung”
Bedeutet auch:
Freiberufler und Einzelunternehmer wie:
 
– Kreative wie Webdesigner, Journalisten, etc.
– freie Referenten / Dozenten und Speaker
– Hebammen, Heilpraktiker, Ärzte
– IT-Experten, selbständige Berater
– manche Frisöre, Einzelhändler, Gastronomen, etc auch.
– und viele viele mehr!

… werden vielzählig in Schleswig-Holstein ruiniert! Wegen eines bürokratischen Unterschieds!

In jedem Bundesland gelten eigene Hilferegelungen und ggf. zusätzliche Programme für Selbständige.

Im Nachbarbundesland Hamburg zum Beispiel bekommt jeder Unternehmer zusätzlich 2.500 € als Einmalzahlung ergänzend zur Soforthilfe des Bundes.

Baden-Württemberg beispielsweise gewährt die #Soforthilfe allen, die laut EU-Kommision zu den KMU gehören:

“Analog zu der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gilt als Unternehmen grundsätzlich „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch beispielsweise Künstler/ innen und gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen.”


Warum lässt Schleswig-Holstein seine Soloselbständigen im Stich? Wieviele sind das wohl?


Lies dazu gerne auch meinen Beitrag (1 von 2): Selbständige und ihr Leben ohne doppelten Boden (Teil des Booksprints “Vereinbarkeit 4.0” der Bertelsmann-Stiftung)

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