Neue EU-Kennzeichnung für KI-Inhalte: Was ab August 2026 gilt
KI-generierte Bilder, Stimmen, Videos und Texte sind häufig kaum noch von echten Inhalten zu unterscheiden. Ab dem 2. August 2026 gelten deshalb neue Transparenzpflichten des europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act). Ein freiwilliger Verhaltenskodex und drei neue EU-Symbole sollen die praktische Umsetzung erleichtern.
Beispiele: Ein Politiker verkündet in einem Video den Rücktritt – obwohl er diese Worte nie gesagt hat. Eine bekannte Persönlichkeit wirbt für ein Produkt, das sie noch nie in der Hand gehalten hat. Fotos zeigen Ereignisse, die nie stattgefunden haben. Und ein angeblicher Zeitungsartikel informiert über politische Entscheidungen, ohne dass eine Redaktion den Inhalt überprüft hat.
Was medial beeindruckend geschildert und/oder bebildert wurde und für Aufmerksamkeit sorgt, kann gesellschaftlich gefährlich werden!
Je schwieriger echte und künstlich erzeugte Inhalte voneinander zu unterscheiden sind, desto leichter lassen sich Menschen täuschen, manipulieren oder gezielt verunsichern. Hier setzt Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes, des sogenannten AI Acts, an. Die darin enthaltenen Transparenzpflichten gelten für Anbieter und Betreiber. Sie sollen dafür sorgen, dass KI-generierte oder mit KI manipulierte Inhalte erkannt und entsprechend gekennzeichnet werden können (siehe u.a. Bundesnetzagentur).
Definitionen laut Artikel 3 der EU-Verordnung:
- Anbieter generativer KI-Systeme – beispielsweise OpenAI, Google oder Anthropic – müssen dafür sorgen, dass KI-generierte oder manipulierte Inhalte technisch beziehungsweise maschinenlesbar gekennzeichnet und als solche erkennbar sind. „Anbieter“ ist, wer ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter dem eigenen Namen oder der eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt – sei es entgeltlich oder unentgeltlich.
- Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder sonstige Stellen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden – also beispielsweise Unternehmen, Redaktionen, Behörden, Vereine oder Selbstständige, die KI beruflich einsetzen. Ausgenommen ist die Verwendung im Rahmen einer ausschließlich persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit.
Die Offenlegungspflicht für Betreiber betrifft insbesondere Deepfakes – also KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Objekten, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch erscheinen können. Sie betrifft außerdem KI-generierte oder manipulierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. (siehe Digitale Strategie Europas)
Die EU-Kommission begründet die neuen Vorgaben mit dem Schutz vor Irreführung: „Diese Transparenzanforderungen helfen den Menschen zu erkennen, wann Inhalte durch KI generiert oder verändert wurden, wodurch das Risiko von Täuschung und Manipulation verringert wird.“
Das bedeutet aber nicht, dass künftig jeder mithilfe von KI erstellte Text gekennzeichnet werden muss.
Wurde ein KI-generierter Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, greift diese besondere Kennzeichnungspflicht für Texte nicht. (Digitale Strategie Europas)
Das KIMIG (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689, auch bekannt als KI-MIG – noch in der Entwurfsphase) wird das deutsche Durchführungsgesetz für den europäischen AI Act. Es regelt die nationale Umsetzung, Zuständigkeiten und die Sanktionsstrukturen für Künstliche Intelligenz in Deutschland. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im Februar 2026 mit einem Kabinettsbeschluss entscheidend vorangetrieben, aber in seiner finalen Umsetzung noch in Arbeit (siehe BMDS.bund)
Drei Symbole für KI-Inhalte
Die Europäische Union stellt drei einheitliche Kennzeichen zur freiwilligen Nutzung bereit:
- AI: Das allgemeine Basissymbol zeigt, dass KI an der Erstellung oder Veränderung beteiligt war. Es kann mit einer genaueren Erläuterung verbunden werden.
- AI GENERATED: Der Inhalt wurde vollständig durch KI erzeugt – abgesehen von Eingaben oder Anweisungen durch einen Menschen.
- AI MODIFIED: Ein ursprünglich von Menschen erstellter Inhalt wurde nachträglich mithilfe von KI wesentlich verändert. Dazu gehören beispielsweise ausgetauschte Gesichter oder künstlich veränderte Bilder.
Die Symbole stehen in schwarzen und weißen Versionen sowie jeweils mit 50-prozentiger Transparenz zur Verfügung. Sie wurden in Nutzertests geprüft; besonders verständlich waren sie in Verbindung mit einer kurzen textlichen Erklärung.
Das Kennzeichen soll spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt deutlich sichtbar sein. Es darf nicht durch andere Elemente verdeckt werden und soll möglichst auch erhalten bleiben, wenn der Inhalt heruntergeladen oder weiterverbreitet wird. (Digitale Strategie Europas)
Symbole freiwillig – Transparenz verpflichtend
Die Verwendung der offiziellen EU-Symbole ist freiwillig. Die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes sind es nicht. Ein Symbol allein beweist zudem noch keine rechtskonforme Umsetzung. Verantwortliche müssen weiterhin prüfen, welche Kennzeichnung im konkreten Fall erforderlich ist.
Der dazu entwickelte Verhaltenskodex wurde am 10. Juni 2026 veröffentlicht. EU-Kommission und KI-Ausschuss bestätigten Anfang Juli, dass er die Anforderungen aus Artikel 50 des KI-Gesetzes angemessen abdeckt. Anbieter und Anwender können ihn freiwillig unterzeichnen und damit einen EU-weit anerkannten Rahmen für die Umsetzung nutzen. (Digitale Strategie Europas)
Die neue Kennzeichnung schafft zumindest mehr Klarheit darüber, wo KI Inhalte vollständig erzeugt oder entscheidend verändert hat. Sie wird Manipulation und Desinformation nicht verhindern. Doch sie macht deren Erkennung ein Stück leichter – vorausgesetzt, die Hinweise sind sichtbar, verständlich und werden nicht nur irgendwo im Kleingedruckten versteckt.
Hier die EU-Symbole als gemeinsame Grafik herunterladen (auf digital-strategy.ec.europa.eu)
Wichtig: Die Verwendung der Symbole ist freiwillig; die gesetzlichen Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind es nicht.
Kodex konkretisiert verbindliche Transparenzpflichten
Der „Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte“ der EU-Kommission konkretisiert die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts. Er bietet Anbietern und Betreibern praktische Leitlinien, um KI-generierte oder manipulierte Inhalte richtig zu kennzeichnen. Damit sollen Täuschungs- und Manipulationsrisiken verringert und die Integrität des Informationsökosystems gestärkt werden.
Auch wenn die Einhaltung des Kodex freiwillig ist, sind die Transparenzanforderungen nach Artikel 50 des KI-Gesetzes rechtliche Verpflichtungen. Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme können sich für den Code anmelden. Hier geht es zum Unterzeichnerformular und die Anweisungen dazu.
Quellen und weiterführende Informationen
Europäische Kommission = EK, EU-KOM, KOM, oder EU-Kommission
- Bundesnetzagentur, Transparenzpflichten, zuletzt abgerufen am 13.7.2026 von: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/4_Transparenzpflichten/start.html
- EU-KOM: Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/code-practice-ai-generated-content - EU-KOM: „Kommission veröffentlicht Verhaltenskodex für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten“, veröffentlicht am 10. Juni 2026, zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2026. http://digital-strategy.ec.europa.eu/de/news/commission-publishes-code-practice-marking-and-labelling-ai-generated-content
- EU-KOM: „EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten“. Erläuterungen und Downloads der drei EU-Symbole:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content - EU-KOM: Bewertung des Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, veröffentlicht am 9. Juli 2026:
digital-strategy.ec.europa.eu – Bewertung des Verhaltenskodex - EU-KOM: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz – insbesondere Artikel 50 zu den Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/commission-opinion-assessment-code-practice-transparency-ai-generated-content









