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Content, Rechtl. Infos / Datenschutz

EU-Urheberrechts-Reform verabschiedet

Laut der EU müssen Tech-Giganten wie YouTube, Facebook und Google News zukünftig Künstler und Journalisten an Einnahmen beteiligen. Im Rahmen der Urheberrechtsreform wurden Bestimmungen entwickelt, die die Meinungsfreiheit im Internet weiterhin ermöglichen sollen.

Bestimmte hochgeladene Inhalte wie Memes oder GIFs können frei geteilt werden; Nachrichtenartikel können in sehr kurzen Auszügen verlinkt werden; Journalisten erhalten Anteil der Urheberrechtseinnahmen ihrer Verlage; es gibt weniger Auflagen für Start-ups und: es werden keine Upload-Filter gefordert. Siehe deren tagesaktuelle Mitteilung vom 26.03.2019 dazu.

Stellungnahme / Presse-Mitteilung vom BDZV (Bundesverband deutscher Zeitungsverleger):

Verlegerverbände begrüßen Verabschiedung des EU-Urheberrechts

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass das Europäische Parlament die EU-Urheberrechtsrichtlinie heute endgültig verabschiedet hat. „Die Zustimmung zur Reform ist ein ‚ja‘ zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa. Nun muss der Rat der EU zustimmen und die Bundesregierung muss die Richtlinie schnell und sachgerecht umsetzen“, sagten Vertreter der beiden Verlegerverbände in Berlin. Der Rat hatte das heute vom EU-Parlament verabschiedete Verhandlungsergebnis bereits informell gebilligt.

Die Übereinkunft sieht auch die Einführung eines europaweiten Publisher’s Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Das reformierte Urheberrecht ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära, so die Verbände. (Quelle)

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, zur positiven Entscheidung für die EU-Urheberrechtsreform:

„Das Europäische Parlament hat sich heute für die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgesprochen. Die Abgeordneten haben damit den Grundstein für ein zeitgemäßes Urheberrecht gelegt. Von der Entscheidung geht das wichtige Signal aus, dass Europa in der Lage ist, faire Regeln für die digitale Welt zu schaffen. Die neue Richtlinie stärkt und schützt die Kreativschaffenden in vielen Bereichen. Artikel 17 (ehem. Art. 13) zielt in erster Linie darauf ab, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Online-Plattformen zugänglich gemacht werden können. Kreativschaffende sollen im Gegenzug eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. (Quelle)

Link zu der Pressemitteilung der EU dazu (von 2019-03-26)

„Die #Urheberrechtsreform hilft den Kreativen – denke ich“, Susanne Braun-Speck, tiefenschaerfe.de. „Das Zitat aus dem TV-Betrag: „Die großen Plattformen benutzten die #UploadFilter-Lüge als Ablenkungsmanöver“ halte ich für glaubwürdig; immerhin geht es ums Geld von youtube, facebook, etc.“

TV-Beitrag im Morgenmagazin dazu:

Link zum Video-Beitrag: klick aufs Bild

 

26. März 2019
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Seit vielen Jahren als Projekt-, Web- und Workshop-Entwicklerin und -leiterin im Bereich „BNE & Digitales“ tätig (im Franchise- sowie Bildungssystem).

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