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Content

Gendersprache in Content? Gleichberechtigung vs Lesbarkeit.

Am 23. Mai 1949 – also vor 70 Jahren – wurde das Grundgesetz als vorläufige Verfassung erlassen und trat zum Ablauf des Tages in Kraft. Die Juristin Elisabeth Selbert erkämpfte mit vielzähligen „Marketing-Methoden“ den Satz in Artikel 3: “Männer und Frauen sind gleichberechtigt” – und ebnete damit den Weg für viele Veränderungen in der Gesellschaft. Doch: Was bedeutet Gleichberechtigung z.B. für die Sprache?

Wie wirkt „Gendern“ in redaktionellem Content?

Wer wie ich, Susanne Braun-Speck / tiefenschaerfe, seit vielen vielen Jahren, sowohl „typisch“ männliche wie auch „typisch“ weibliche Rollen im Leben spielt, für den ist Gleichberechtigung logisch und selbstverständlich. Allerdings sehe ich in dem Zusammenhang keinen Grund dafür, eine komplizierte, oft unsachliche und grammatikalisch schwierige Gender-Sprache zu führen. Für mich ist ein Arzt ein Arzt, die Schüler sind Schüler und nicht die Schüler und Schülerinnen, ebenso wie Katzen nicht Katzen und Kater sind.

Allerdings führen manche Formulierungen zu Irrtümern – aus der Gewohnheit heraus; Gewohnheiten aus Zeiten vor dem heutigen Grundgesetz. Aus Zeiten, wo viele Berufe nicht nur typisch männlich waren, sondern von Frauen auch nicht ausgeführt werden durften. Solche Zeiten sind längst vorbei! Dennoch schreiben wir geschlechterspezifische Ausdrucksformen z.B.: Autor und Autorin, Webdesigner und Webdesignerin, Marketing-Berater*in, die Journalisten*innen, etc. Okay, soweit.

Doch wie liest sich das? Gefunden auf einem Online-Magazin:

„Die Teilnehmer*Innen sind Studenten/innen, die Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Kommunikation studieren und später Marketing-Berater*Innen werden möchten.“

Klingt das nicht extrem holprig? Sollte das jemand laut vorlesen müssen, bekommt er einen Knoten in der Zunge. Und politisch korrekt ist der Satz auch nicht mehr, denn: der Hinweis auf diverse bzw. dritte Geschlechter fehlt und der ist z.B. in Stellenanzeigen bereits vorgeschrieben. Beispiel:

„Webdesigner (m/w/d) mit Projektleitungs-Erfahrung gesucht“.

Muss die dritte Form nun auch noch in Texten stehen? In Content? In Presseartikeln? Auf Websites?

Redaktioneller Content soll lesbar, leicht erfassbar und verständlich, sowie suchmaschinenoptimiert sein.

Nun: Das genderkonforme Zitat oben ist vieles, aber nicht das!

Lesbarkeit sowie leichte Verständlichkeit verlangt einfache, klare Sätze sowie keine Fremd- und möglichst wenig Fachworte. Leicht erfassbar werden zum Beispiel zusammengesetzte Worte durch eine Trennung mit Bindestrich. So wird aus dem Onlinemarketingexperten z.B. ein Online-Marketing-Experte. Das ist laut Duden erlaubt und gewinnt wegen der besseren Lesbarkeit auf Smartphones zunehmend an Bedeutung. Zudem ist das für Google und andere Suchmaschinen nutzbar – und dort sollen Content-Artikel ja gefunden werden. Ebenso wie Stellenanzeigen übrigens – nicht nur für Google-for-Jobs.

Wie kommen nun Gleichberechtigung und redaktioneller Content zusammen?

Nun: Die einfache Variante ist, aufs Gendern zu verzichten und der „political correctness“ wegen z.B. vor oder nach dem Text zu schreiben:

„Damit der Text gut lesbar ist, wurde er nur in einer Geschlechtsform geschrieben, aber natürlich sind alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen gemeint.“

Die Alternative ist aufwendiger, aber am ehrlichsten und ohne Thematisierung: eine neutrale Geschlechtersprache, bei der z.B. übliche Begriffe durch Neue ersetzt werden, z.B.: Fachkraft anstatt Fachfrau/mann. Wem dazu die Kreativität fehlt, kann z.B. das Lexikon https://geschicktgendern.de/ benutzen.

Zudem können Sätze so umgebaut werden, dass sie keine geschlechterspezifischen Formulierungen enthalten. Beispiel mit oben genanntem Zitat:

„Alle, die an diesem Workshop teilnehmen, studieren Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Kommunikation und möchten später in der Marketing-Beratungsbranche arbeiten.“

Das klingt doch machbar, oder? Ich ( Susanne Braun-Speck / tiefenschaerfe) für meinen Teil gehe oft, aber nicht immer den aufwendigeren Weg und habe zudem beschlossen, dass ich über…

  • Gruppen in der üblichen, allgemeinen Form schreibe, also: die Schüler, die Webdesigner, die Content-Redakteure, bevorzugt natürlich sowas wie „Fachkräfte“.
  • aber bei spezifischen Einzelpersonen z.B., Content-Redakteurin XY …, XY ist Webdesigner, Bundeskanzlerin Merkel sagte …, und so weiter die jeweils passende Geschlechterform nutze.
Haben Sie noch Fragen dazu, schreiben Sie mir gerne!

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – Art 3:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Link zum kompletten Grundgesetz / der Verfassung.

23. Mai 2019
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Zertifizierte Franchise- sowie Nachhaltigkeits-Managerin, Marketing-/Werbefachfrau, Ausbilderin, zudem Fachjournalistin/-autorin für Digitales, Bildung und Nachhaltigkeit, etc..

KI-Skills, u.a. AI Pair-Progamming / Vibe-Coding

Seit vielen Jahren als Projekt-, Web- und Workshop-Entwicklerin und -leiterin im Bereich „BNE & Digitales“ tätig (im Franchise- sowie Bildungssystem).

Ehemalige geschäftsführende Gesellschafterin einer IT-Personal-Agentur mit bis zu 9 selbstständigen Niederlassungen.

Mehr über sie auf: sbraun-speck.de

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