Allgemeine Geschäftsbedingungen
– für Personal-/Projektvermittlung – Bewerber –
1. Anbieter, Gegenstand, Geltungsbereich
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- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für die Vermittlung von Bewerbern (nachstehend auch als „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet) durch den sii-kids & talents e.V., Heilsauring 8, 23858 Reinfeld (nachstehend „wir“ bzw. „uns“) an Stellenanbieter. Umfasst sind alle Beschäftigungsarten, neben Festanstellungen insbesondere aber die projektweise Beauftragung selbständiger Unternehmer (in der Regel Freiberufler, Honorarkräfte, Berater) für Projekte, Mitarbeit auf Zeit oder Einzelaufträge wie Schulungen, Vorträge o.ä.
- Die vorliegenden AGB für Personalvermittlung – Bewerber – gelten nicht für solche Stellen, für die wir auf unserer Website Stellenanzeigen Dritter veröffentlichen.
- Unsere Angebote und Leistungen unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt.
2. Vermittlung, Entstehung der Vermittlungsprovision
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- Schlagen wir einem Bewerber eine jeweilige Stellenausschreibung vor und kommt innerhalb von 12 Monaten nach unserer Mitteilung des betreffenden Vorschlags mit dem Bewerber und dem betreffenden Stellenanbieter für die betreffende Stelle und/oder mit dem betreffenden Stellenanbieter und/oder mit einem mit dem Stellenanbieter im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen ein Dienst- oder Arbeitsvertrag zustande, so gilt die Vermittlung als erfolgreich ausgeführt und es entsteht die Vermittlungsprovision.
- Dies gilt nicht für den Fall, dass der Bewerber sich bereits auf die betreffende Stelle beworben hatte und uns dies innerhalb von 2 Werktagen nach der Mitteilung unseres Vorschlags für die betreffende Stellenausschreibung mitteilt; der Bewerber weist uns seine betreffende vorangegangene Bewerbung auf Anfrage in geeigneter Weise nach.
- Der Bewerber wird die Stellenausschreibungen, die wir ihm vorschlagen, Dritten gegenüber nicht offenlegen, sondern interessierte Dritte ggf. direkt an uns verweisen, damit wir einen entsprechenden Vermittlungsvertrag mit ihnen abschließen können.
- Ein Vermittlungserfolg ist nicht geschuldet.
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3. Höhe, Umfang und sonstige Modalitäten der Vermittlungsprovision
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- Die Vermittlungsprovision beläuft sich auf 15 % des Nettoauftragswertes bzw. – bei angestellter Beschäftigung – des Bruttogehalts, die/das vom Auftraggeber bzw. Arbeitgeber an den vermittelten Bewerber für solche Leistungen bezahlt wird/werden, die im Rahmen der vermittelten Beschäftigung und/oder im Rahmen von Folgeaufträgen bzw. Folgebeschäftigungen innerhalb der ersten 12 Monate nach Aufnahme der vermittelten Beschäftigung vom vermittelten Bewerber erbracht werden. Ist der Nettoauftragswert maßgeblich (statt des Bruttogehalts) errechnet sich dieser aus allen von dem Auftraggeber an den Bewerber gezahlten Beträgen ausgenommen Spesen, Auslagen für den Auftraggeber und Mehrwertsteuer.
- Unser Provisionsanspruch entsteht mit erfolgter Vermittlung eines Auftrages bzw. angestellten Beschäftigungsverhältnisses an den vermittelten Bewerber in voller Höhe. Die Provision wird monatlich anteilig im Verhältnis der jeweils erbrachten Leistungen an den vermittelten Bewerber berechnet. Sie ist jeweils an uns zahlbar, sobald der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber bezahlt hat, spätestens jedoch am 10. des Folgemonats. Der vermittelte Bewerber schuldet uns die gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Provision.
- Bei der Vermittlung von Aufträgen (nicht aber bei der Vermittlung von angestellten Beschäftigungsverhältnissen) gilt:
- Der Bewerber ermächtigt uns, seine Vergütung beim Auftraggeber im Namen und für Rechnung des vermittelten Bewerbers einzuziehen und diese unter Abzug der Vermittlungsprovision an den vermittelten Bewerber weiterzuleiten. Der Widerruf der Einzugsermächtigung ist bis zur Beendigung des Auftrags ausgeschlossen. Wir werden über die eingezogenen Beträge binnen sieben Tagen nach Eingang abrechnen und die vermittelten Bewerber zustehende, verbleibende Vergütung an diesen weiterleiten.
- Sollte der Auftraggeber direkt an den vermittelten Bewerber gezahlt haben, ist dieser verpflichtet, die Vermittlungsprovision binnen sieben Tagen nach Eingang an uns zu zahlen.
- Der vermittelte Bewerber ist verpflichtet, mindestens einmal im Monat mit dem Auftraggeber abzurechnen und uns seine Rechnung nebst Stunden-/Tätigkeitsnachweisen, Spesenbelegen etc. zwecks Einzug beim Auftraggeber spätestens bis zum 5. des Folgemonats zuzusenden. Die Übersendung kann auch per E-Mail als druck- und speicherbare Dokumente, möglichst jedoch als PDF-Dateien, erfolgen. Sollte der Auftraggeber Originale verlangen, ist der vermittelte Bewerber verpflichtet, diese uns zwecks Weiterleitung an den Auftraggeber unverzüglich zuzusenden.
- Bei der Vermittlung von angestellten Beschäftigungsverhältnissen (nicht aber bei der Vermittlung von Aufträgen) gilt:
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- Der vermittelte Bewerber übermittelt uns monatlich bis spätestens zum 5. des Folgemonats eine Kopie seiner Gehaltsabrechnung für Zwecke unserer Berechnung der Vermittlungsprovision.
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4. Verpflichtungen des Bewerbers
- Der Bewerber versichert, dass die Angaben in Bewerbungsunterlagen und/oder einem Bewerbungsprofil, die er uns im Rahmen der Vermittlungstätigkeit zur Verfügung stellt, zutreffend sind und informiert uns bei Änderungen unverzüglich. Bevorzugt sollten jegliche Unterlagen und Informationen des Bewerbers online, auf co-edu.de, zur Verfügung gestellt werden.
5. Vertragsdauer
- Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit von jeder der beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für vor Vertragsende vermittelte Beschäftigungen gilt er fort.
- Das Recht der Parteien zur Kündigung aus außerordentlichem Grund bleibt unberührt.
6. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
- Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
- Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze 6.1.1. bis 6.1.4. gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
- Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze 5.1.1. bis 5.1.4. unberührt.
7. Rechtswahl, Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
- Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.